Die Grunderwerbsteuer: Wann fällt sie an und wer muss sie zahlen?
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Viele Menschen streben in ihrem Leben nach dem Erwerb einer Immobilie, wie zum Beispiel ein Haus auf dem eigenen Grundstück. Sei es für den Eigennutzen oder als Investition für die Zukunft. Der Erwerb einer Immobilie funktioniert jedoch nicht so einfach wie etwa der Kauf eines Fernsehers beim Elektronikhändler. Beim Hauskauf müssen bürokratische und steuerrechtliche Aspekte wohl überlegt miteinbezogen werden. Dementsprechend zeigen wir Ihnen in diesem Artikel alles Wichtige rund um das Thema der Grunderwerbsteuer beim Hauskauf – ob alle notwendigen für den Eigentümer im Grundbuch eingetragenen Daten oder bestimmte Steuersätze.
Inhaltsverzeichnis
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Was ist die Grunderwerbsteuer?
Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Kauf einer Immobilie und des dazu gehörigen Grundstückes erhoben wird. Sie bezieht sich auf den Grundstückserwerb, der beim Kauf einer Immobilie meist mitinbegriffen ist. Dabei kann die entfallende Grunderwerbsteuer variieren, liegt in der Regel jedoch von Bundesland zu Bundesland zwischen 3,5 und 6 Prozent. Mithilfe der Grunderwerbsteuer erhalten die Finanzämter nach einem beurkundeten Kaufvertrag durch die Notare Informationen über das verkaufte Grundstück bzw. die Immobilie. Zu den Aufgaben des Notars zählt, dass er Angaben zur Preishöhe, dem Kaufdatum und allen am Erwerbsvorgang beteiligten Personen sowie macht. Somit werden auch bisherige Eigentümer nicht außer Acht gelassen. Nach erfolgter Überprüfung erteilt das Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, die wiederum eine von mehreren Voraussetzungen für einen Eintrag in das Grundbuch ist, um das Eigentum am Grundstück zu bescheinigen. Die Steuer ist Teil des Finanzsystems und dient dem Zweck, den Staat bei der Finanzierung von öffentlichen Ausgaben bei einem rechtswirksamen Erwerbsvorgang eines Grundstückes zu unterstützen.
Der Unterschied zwischen Grunderwerbsteuer und Grundsteuer
Die Grunderwerbsteuer und die Grundsteuer sind zwei verschiedene Steuern, die nicht miteinander verwechselt werden sollten. Beim Erwerb von Gebäuden wird die Grunderwerbsteuer einmalig erhoben. Dagegen ist die Grundsteuer eine jährlich zu entrichtende Steuer, die der Eigentümer einer Immobilie zahlen muss. Auch in ihren Vorgängen unterscheiden sich die beiden Steuern bei einem erworbenen Grundstück bezüglich ihrer Bemessungsgrundlage.
Bei der Grundsteuer wird ein fest definierter Betrag vom Finanzamt (der Steuermessbetrag) erhoben, der für alle Zahler in Deutschland gleich ist. Darauf wird ein spezifischer Satz angewendet, den die Gemeinde definiert, in der die gekaufte Immobilie verortet ist. Dieser Satz wird Hebelsatz genannt. Die Kombination aus Steuermessbetrag und Hebelsatz ergibt die Höhe der Grundsteuer.
Die Bemessungsgrundlage
Die Bemessungsgrundlage beschreibt im weitesten Sinne die Basis für die Höhe der Grunderwerbsteuer. Darunter fällt in erster Linie der Kaufpreis der Immobilie, es können jedoch auch Kosten für Bodensanierungen oder Vermessungskosten mit anfallen, falls diese vor Erwerb der Immobilie stattgefunden haben. In manchen Bundesländern wird außerdem der Verkehrswert der Immobilie als Grundlage genommen und nicht der Kaufwert. Der Verkehrswert beschreibt den Preis der Immobilie am freien Markt. Falls sich Verkehrswert und Kaufwert also in Ihrem spezifischen Fall unterscheiden, etwa weil Sie zum Beispiel besonders günstige Konditionen bekommen haben, kann in manchen Bundesländern der Verkehrswert statt des Kaufpreises als Grundlage genommen werden.
Berechnung der Grunderwerbsteuer
Die Höhe der Grunderwerbsteuer liegt in Deutschland je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6 Prozent des Kaufpreises. Mithilfe einer Beispielrechnung veranschaulichen wir Ihnen diesen Vorgang.
Bsp: Angenommen, eine Person erwirbt eine Immobilie mit einem Kaufpreis von 200.000 Euro in einem Bundesland, in dem der aktuelle Steuersatz bei 5 Prozent liegt. Die Berechnung der Grunderwerbssteuer sieht dann wie folgt aus:
200.000 Euro x 5 % = 10.000 Euro
Dies bedeutet, dass die Person 10.000 Euro an Grunderwerbssteuer bezahlen muss. Sie können hierbei auch im Internet zahlreiche Kalkulatoren finden, bei denen Sie persönliche Daten rund um Ihren Hauskauf eingeben und daraufhin die Grunderwerbsteuer berechnet bekommen.
Fazit
Bei der Grundstücksübertragung unter Beifügung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung wird beim Kauf einer Immobilie die Grunderwerbsteuer fällig, die je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6 Prozent des Kaufpreises beträgt. Sie dient der Finanzierung öffentlicher Ausgaben und wird für bestimmte Erwerbsvorgänge wie den Abschluss eines Kaufvertrages für eine Immobilie bzw. Grundstück vom Finanzamt erhoben. Die Grundsteuer hingegen ist vom Eigentümer jährlich zu entrichten und errechnet sich aus einem Steuermessbetrag und einem Hebelsatz. Bemessungsgrundlage für die Steuer des Grunderwerbs ist der Kaufpreis der Immobilie, in einigen Bundesländern auch der Verkehrswert. Es lohnt sich, vor einem Hauskauf die Grunderwerbsteuerhöhe zu berechnen, um eine bessere finanzielle Planung zu ermöglichen.
Sie sind nicht Käufer, sondern Verkäufer, wollen aber in Ihrer Immobilie wohnen bleiben? Dann achten Sie auf ein Übergabeprotokoll beim Hausverkauf und darauf, dass Sie Ihr Wohnrecht durch den Hausverkauf behalten.
Bei einem Teilverkauf wird die Grunderwerbssteuer ebenfalls vom Käufern, in unserem Fall von der Volksbank bezahlt. Hierüber müssen Sie sich nach dem Teilverkauf keine sorgen machen.