Skip to content
mobile nav toggle

Die Pflicht ruft! Aufgaben des Notars beim Immobilienverkauf

Bild Aufgaben Notar
Magazin nav icon
Die Pflicht ruft! Aufgaben des Notars beim Immobilienverkauf

Haben Sie gewusst, dass bis zum Jahr 2011 auf Grundlage des Gesetzes nur deutsche Staatsbürger Notare werden durften und hauptberufliche Notare auch heute noch keine Nebentätigkeit – vor allem die eines Rechtsanwalts – ausüben dürfen?

Anwaltsnotare hingegen sind neben ihrem Beruf als Rechtsanwälte auch für das Notariat zuständig. Sie entlasten die Justiz, indem sie sich mit den Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit auskennen. So verhindern sie nicht nur Streitigkeiten zwischen zwei oder mehreren Parteien, während sie sinnvolle vertragliche Regelungen entwerfen, sondern auch Rechtsgeschäfte beurkunden oder Unterschriften beglaubigen. Anders als ein Rechtsanwalt ist ein Notar jedoch unabhängig und nicht parteiisch.


Inhaltsverzeichnis

1. Allgemeiner Ablauf einer notariellen Arbeit
2. Beurkundung und Vollzug
3. Notarielle Beurkundung vs. notarielle Beglaubigung
4. Wichtige Aufgaben des Notars beim Immobilienverkauf
5. Welche Gebühren fallen für einen Notar an?
6. Fazit
FAQ - Häufige Fragen  

 

Wollen Sie sich mit einem guten Gefühl absichern, wenn es um professionelle Rechtsgeschäfte wie beispielsweise im Bereich des Immobilienverkaufs geht? Dann kann Ihnen ein fachkundiger Notar helfen, falls Sie als unerfahrene Person an solch einem Geschäft beteiligt sind. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen eine ausführliche Übersicht zu den Aufgaben des Notars beim Immobilienverkauf, um Sie bestmöglich zu beraten.

 

1. Allgemeiner Ablauf einer notariellen Arbeit

Bevor ein Notar mit seiner Arbeit starten kann, braucht er die nötigen Informationen zum Sachverhalt. um die rechtliche Tragweite besser einzuschätzen. Dabei muss er die Wünsche aller Beteiligten berücksichtigen, denn in der Regel lassen sich diese Schritte bereits bei einem telefonischen Beratungsgespräch klären. Da dieser unparteiisch ist und alle Beteiligten neutral berät, ist er verpflichtet, die unerfahrene und dadurch benachteiligte Partei auf dasselbe Informationsniveau zu bringen wie die erfahrene Seite, sodass zwischen den Parteien Gleichheit herrscht.

Allerdings ist es wichtig zu erkennen, dass Notare keine geeigneten Personen sind, wenn es darum geht, sämtliche Verträge auf ihre Wirtschaftlichkeit und auf ihre Sachmängel zu prüfen. Für die Prüfung der entsprechenden Absätze ist eine spezielle Beratung beim Rechtsanwalt unumgänglich. Dabei bietet ein Beratungsgespräch die perfekte Gelegenheit, als erste Maßnahme einen Vertragsentwurf zu erstellen.

 

 

2. Beurkundung und Vollzug

Bevor ein Rechtsgeschäft durch das Verlesen der Urkunde und der Unterschrift der beteiligten Parteien und einem bestellten Notar wirksam wird, kann die Beurkundung erneut entsprechend finalisiert werden, obwohl die Beteiligten ihre Willenserklärungen bereits im Urkundenentwurf geäußert haben. Der Schritt der Verlesung hilft den Beteiligten tatsächlich, alle Absätze sowie vertragliche Regelungen zu verstehen, welche Erklärungen sie abgegeben haben und was sie endgültig unterschreiben.

Durch die Beurkundung ist das notarielle Verfahren noch nicht abgeschlossen. Seitens des Notars besteht nun die Pflicht, das beurkundete Rechtsgeschäft beim zuständigen Amt zu melden. So ist beispielsweise die zuständige Stelle beim Immobilienverkauf das Grundbuchamt, für die dieser die Erklärung meldet, damit der Käufer beim Erwerb sichergehen kann, dass er ein lastenfreies Eigentum erwirbt oder nicht erwünschte grundbuchliche Belastungen gelöscht werden.

 

3. Notarielle Beurkundung vs. notarielle Beglaubigung

Als erste Maßnahme wird bei der notariellen Beurkundung der gesamte Dokumentinhalt geprüft. Im Prozess liest der Notar den beteiligten Personen die gesamte Formulierung vor und informiert sie über ihre Rechte und Pflichten. Somit beinhaltet die notarielle Beurkundung eine fachkundige Beratung der anwesenden Personen, damit auch unerfahrene Personen ihrer rechtlichen Tragweite bewusst werden. Ein Immobilien-Teilverkauf wird zum Beispiel notariell beurkundet.

Die notarielle Beglaubigung hingegen bestätigt lediglich die Echtheit einer Unterschrift und der Kopie. Dabei wird der Inhalt des Dokuments unbeachtet gelassen.

 

 

4. wichtige Aufgaben des Notars bei einem Immobilienverkauf

Beim Immobilienverkauf ist stets ein Notar beteiligt. In diesem Prozess sieht er das Grundbuch ein und prüft es. Hierbei stellt das Grundbuch Informationen über den Eigentümer und eingetragene Belastungen zur Verfügung. Hat der Käufer die Belastungen abgelehnt und möchte das Haus nicht erwerben, so ist es seine Aufgabe, die Löschung dem Grundbuchamt mitzuteilen. Im Folgenden zeigen wir Ihnen vier weitere und wichtige Aufgaben.

 

Kaufvertrag

Der neue bzw. überarbeitete Kaufvertrag muss durch den Notar sachgerecht und unparteilich gestaltet werden. Der Kaufvertrag sollte dem Käufer rechtzeitig übergeben werden, damit dieser genug Zeit hat, sich mit dem Schriftstück vertraut zu machen und sich bei aufkommenden Fragen wieder an den Rechtsexperten zu wenden. So können rechtzeitig mögliche Änderungen vorgenommen werden, wenn Sie sich zusätzlich durch einen Rechtsanwalt absichern.

 

Bankdarlehen

Benötigt der Käufer ein Bankdarlehen, muss er es dem Notar so früh wie möglich mitteilen und nötige Unterlagen der Bank aushändigen, damit dieser die Beurkundung und die anschließende Eintragung ins Grundbuch vorbereiten kann. Verzögerungen in der Abwicklung des Kaufvertrags können dadurch besser vermieden werden.

 

Auflassungsvormerkung

Bestehen seitens des Notars Zweifel an der Geschäftsfähigkeit der beteiligten Personen, muss er die Beurkundung ablehnen oder zumindest seine Bedenken in der Niederschrift festhalten. Damit der Käufer im Grundbuch als Eigentümer vorgemerkt wird, beantragt er eine Auflassungsvormerkung. Diese verhindert, dass der Verkäufer die Immobilie ein weiteres Mal an Dritte verkauft.

 

Auflassung

Hat der Käufer die vom Finanzamt festgesetzte Grunderwerbssteuer beglichen und den Kaufpreis an den Verkäufer gezahlt, wird der Notar eine Auflassung beantragen, um das Eigentum an eine neue Person umzuschreiben.


 

5. Welche Gebühren fallen für einen Notar an?

Wenn der Notar seine Arbeit erfolgreich abgeschlossen hat, folgt eine Rechnung. Die anfallenden Kosten für die notarielle Tätigkeit werden nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz berechnet. Im Durchschnitt summieren sich die Notarkosten in Deutschland auf ca. 1,5 % des Kaufpreises. Zudem gewährleistet das Gebührensystem, dass jeder Bürger die notariellen Dienste in Anspruch nehmen kann, unabhängig von seiner finanziellen Lage.

Auch ein Immobilien-Teilverkauf muss notariell beurkundet werden. Die anfallenden Kosten werden hierbei allerdings in voller Höhe von uns übernommen. Für die notarielle Beurkundung fallen für Sie keine Kosten an.

 

6. Fazit

Notare sind aus vielen Rechtsgeschäften nicht wegzudenken. Ob bei der Beglaubigung von Unterschriften, der Beurkundung von Rechtsvorgängen oder der angemessenen Versorgung mit Informationen für alle Parteien – mit einem bestellten Notar können Sie die rechtliche Tragweite notarieller Urkunden optimal einschätzen. Dabei dürfen Sie besonders beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie seiner Arbeit großes Vertrauen schenken. Er begleitet Sie von der Beratung beim Erstgespräch bis zur Fertigstellung des Kaufvertrags. Im Laufe des Prozesses dürfen Sie selbstverständlich auch Fragen stellen, um gravierende Fehler zu vermeiden und Folgeschäden während der Beurkundung von Rechtsgeschäften zu verhindern.

 

 

FAQ – Häufig gestellte Fragen

 

1. Wodurch unterscheidet sich ein Anwaltsnotar von einem hauptberuflichen Notar?

Der Unterschied liegt darin, dass ein Anwaltsnotar im Vergleich zum hauptberuflichen Notar, eine Tätigkeit als Rechtsanwalt ausüben darf. Ein hauptberuflicher Notar hingegen darf keine weitere Tätigkeit ausüben.

 

2. Was tun, wenn der Notar eine Auflassungsvormerkung als überflüssig bewertet?

Eine Auflassungsvormerkung ist ein existenzieller Teil des Immobilienverkaufs und darf nicht außer Acht gelassen werden, da Sie sonst nicht darüber versichert sind, dass der Verkäufer sein Eigentum ein weiteres Mal an Dritte verkauft. Sie können ggf. rechtlich gegen ihn vorgehen, wenn gesetzeswidrig gehandelt wird.

 

3. Dürfen Notare abweichende Kostenvereinbarungen in Anspruch nehmen?

Die Ausstellung einer abweichenden Kostenvereinbarung für die notarielle Tätigkeit ist verboten und unwirksam, da die Kosten für einen Notar nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz berechnet werden. In Ihrem Fall empfehlen wir Ihnen, die Zusammenarbeit zu beenden und sich, wenn möglich, an eine Rechtsschutzversicherung zu wenden, um den Fall zu schildern. So verhindern Sie, dass Sie nicht Opfer eines Betrugs werden.

 

 

 

Artikel teilen:
share on whatsapp drucken Per Email teilen share on facebook
Jetzt mithilfe Ihrer Immobilie große Träume verwirklichen!

Lassen Sie sich unverbindlich beraten

Angebot einholen
Jetzt Infopaket anfordern

oder vereinbaren Sie kostenlos ein Beratungsgespräch am Telefon

phone icon 06221/7739790