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Schritt für Schritt zum Teilverkauf Ihrer Wohnung

Teilverkauf einer Wohnung
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Schritt für Schritt zum Teilverkauf Ihrer Wohnung

Als Eigentümer einer Wohnung genießen Sie viele Vorteile: Sie sind finanziell unabhängig und können selbst über die eigenen vier Wände bestimmen. Doch wie erhalten Sie liquides Vermögen, wenn Sie es gerade brauchen? Beispielsweise, um die Kosten für eine Renovierung zu bezahlen, Ihrer Familie finanziell unter die Arme zu greifen oder sich einfach mal Etwas zu gönnen. Für all diese Vorhaben brauchen Sie viel Geld. Mit einer Eigentumswohnung verfügen Sie zwar über ein hohes Vermögen, allerdings ist dieses gebunden und nicht für Investitionen verfügbar.

Inhaltsverzeichnis
  1. Was ist ein Teilverkauf?
  2. Ist ein Teilverkauf auch bei Wohnungseigentum möglich?
  3. Für wen lohnt sich ein Teilverkauf?
  4. Wie läuft ein Teilverkauf ab?
  5. Welche Vorteile hat ein Teilverkauf?
  6. Fazit: Der Teilverkauf Ihrer Wohnung

Wenn Sie Ihr liquides Vermögen erhöhen wollen, ist nicht gleich der Verkauf Ihrer gesamten Wohnung vonnöten. Es gibt auch die Möglichkeit eines Teilverkaufs. Was sich dahinter verbirgt und was Sie dabei beachten müssen, lesen Sie hier.

Was ist ein Teilverkauf?

Bei einem Immobilien-Teilverkauf wird, wie der Name es bereits vermuten lässt, nicht die ganze Immobilie verkauft, sondern nur ein Teil davon. Beim Volksbank Immobilien-Teilverkauf kaufen wir Ihnen bis zu 50 Prozent Ihrer Wohnung ab. Wie hoch der Anteil ist, entscheiden Sie. Ausgezahlt wird ab einem Betrag von 100.000 Euro.

 Wir sind von da an stiller Teilhaber im Hintergrund und Sie bleiben gegen ein monatliches Nutzungsentgelt in der Immobilie wohnen. Dank des im Grundbuch eingetragenen Nießbrauchrechts ist dies problemlos möglich und Sie sind bestens abgesichert.

Ist ein Teilverkauf auch bei Wohnungseigentum möglich?

Viele denken, ein Teilverkauf sei nur bei einem Haus möglich. In Wirklichkeit ist der Teilverkauf aber bei Immobilien jeder Art gang und gäbe – auch bei Wohnungseigentum. Als Inhaber verfügen Sie über zwei Arten von Eigentum: Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum. Das Sondereigentum bezieht sich ausschließlich auf Ihre Wohnung, während sich das Gemeinschaftseigentum auf das Grundstück sowie auf die gemeinschaftlichen Gebäudeeinheiten von dem Haus bezieht. Sie sind alleiniger Eigentümer des Sondereigentums und beim Gemeinschaftseigentum Miteigentümer. Wenn Sie einen Teil Ihres Wohnungseigentums verkaufen möchten, läuft das genauso ab wie beim Teilverkauf eines Hauses. Wir kaufen Ihnen einen Anteil ab und erwerben somit ein Miteigentum an Ihrer Wohnung.

Für wen lohnt sich ein Teilverkauf?

Besonders eignet sich der Teilverkauf für Menschen, die sich finanzielle Freiheit  im Ruhestand wünschen. Häufig besitzen Senioren eine eigene Wohnung, haben aber sonst kaum Geld zur Verfügung. Die Rente deckt meistens nur die Kosten für den minimalen Lebensstandard ab. Um ab und zu mal in den Urlaub zu fahren oder um seine Enkelkinder finanziell zu unterstützen, bleibt da kaum etwas übrig.

 Trifft diese Beschreibung auch auf Ihre Situation zu? Dann bietet sich eine Immobilienverrentung in Form eines Teilverkaufs an. Im Gegensatz zu anderen Modellen, wie etwa der Leibrente, müssen Sie Ihre Wohnung nicht vollständig veräußern und behalten die Entscheidungshoheit über Ihre Eigentumswohnung.

 Auch bei einer Scheidung kann ein Teilverkauf die ideale Lösung sein. Ein Partner kann problemlos in der Wohnung bleiben und der andere Partner kann ausziehen und durch den Erlös aus dem Teilverkauf finanziell abgefunden werden.

Wie läuft ein Teilverkauf ab?

Sie sind an einem Teilverkauf interessiert? Dann kontaktieren Sie uns und fordern ein erstes, unverbindliches Angebot an. Der Verlauf des Teilverkaufs besteht aus ein paar einfachen Schritten, die wir Ihnen im Folgenden vorstellen.

Das Angebot

Das Angebot können Sie online anfordern. Dazu beantworten Sie ein paar kurze Fragen bezüglich Ihrer Immobilie und der gewünschten Auszahlung. Bei Fragen hilft Ihnen unser Kundenservice gerne weiter. Daraufhin erhalten Sie von uns per Post ein erstes Angebot mit der Wertindikation Ihrer Immobilie und der Verfahrensweise für Ihre gewünschte Auszahlung.

 Das Gutachten

Für die Preisfindung ist es wichtig, den Verkehrswert Ihrer Wohnung zu ermitteln. Dies erfolgt durch einen unabhängigen Gutachter. Das Gutachten verläuft nach den gewöhnlichen Richtlinien einer Immobilienwertermittlung: Ein zertifizierter Gutachter schaut sich Ihre Wohnung sowie alle relevanten Dokumente an und berücksichtigt zudem die aktuellen Preise auf dem Markt. Aus der Höhe des Anteils und dem Wertfaktor der Immobilie ergibt sich dann der Kaufpreis für den Teilverkauf. Ist Ihre Wohnung zum Beispiel 300.000 € wert, beträgt der Kaufpreis bei einem Anteil von 50 Prozent insgesamt 150.000 €.

 Die Vertragsunterzeichnung

Wenn der Wert Ihrer Wohnung feststeht, machen wir Ihnen ein verbindliches Angebot. Abschließend wird der Vertrag zwischen Ihnen und uns – dem Anbieter des Teilverkaufs – unterschrieben. Dazu wird ein Notar benötigt, der den Vertrag beurkundet. Den Notartermin organisieren wir für Sie und er findet innerhalb von 2 Wochen nach Angebotsannahme in Ihrer Nähe statt. Im Grundbuch wird der Nießbrauch zu Ihren Gunsten eingetragen. Nach der Vertragsunterzeichnung und Kaufpreisfälligkeit leiten wir die Überweisung Ihrer Wunschauszahlung sofort in die Wege und der Verkauf ist abgeschlossen.

Welche Vorteile hat ein Teilverkauf?

Der Immobilien-Teilverkauf funktioniert ganz einfach, doch was nützt er Ihnen genau? Es gibt viele Gründe, die für einen Teilverkauf sprechen. Die folgende Liste gibt einen Überblick über die wichtigsten Vorteile:

  • Die Auszahlung beim Teilkauf schenkt Ihnen auf einen Schlag ein hohes Maß an finanzieller Freiheit. Das Vermögen, das zuvor noch in Betongold gegossen war, steht Ihnen für Investitionen frei zur Verfügung.
  • Viele Menschen hängen emotional sehr an Ihrer Wohnung, vor allem wenn Sie schon lange in ihr wohnen. Bei einem Teilverkauf müssen Sie Ihre Wohnung nicht verkaufen und können dadurch in Ihrer vertrauten Umgebung wohnen bleiben.
  • Das im Grundbuch eingetragene Nießbrauchrecht verschafft Ihnen gleich mehrere Vorteile. Zum einen behalten Sie das Wohnrecht für die gesamte Wohnung. Daneben dürfen Sie auch wirtschaftlichen Gewinn aus Ihrer ganzen Wohnung ziehen, indem Sie sie zum Beispiel vermieten. Die Mieteinnahmen gehen komplett an Sie.
  • Sie behalten auch nach Verkaufsabschluss die Entscheidungshoheit über Ihre Wohnung. Über Renovierungen oder Modernisierungsmaßnahmen können Sie jederzeit selbst bestimmen.
  • Sie können Ihre Wohnung jederzeit problemlos verkaufen. Das bedeutet, dass Sie als Verkäufer auch weiterhin von der Wertsteigerung Ihrer Immobilie profitieren.
  • Sie haben ein Vorkaufsrecht, das Ihnen ermöglicht, den veräußerten Teil Ihrer Wohnung jederzeit zurückzukaufen. Auch vererben an die Familie stellt kein Problem dar. Dank des Vorkaufsrechts können Ihre Erben den verkauften Teil Ihrer Immobilie ohne Weiteres zurückkaufen.
  • Als Modell der Immobilienverrentung bietet ein Teilverkauf zudem den Vorteil eines deutlich flexibleren Eintrittsalters als bei anderen Rentenmodellen.
  • Splitting-Option: Bei uns gibt es die einzigartige Möglichkeit, die Auszahlung aufzuteilen. Eine Summe erhalten Sie nach Vertragsabschluss, den anderen Teil zu einem Zeitpunkt, den Sie bestimmen (mindestens jedoch 36 Monate nach Vertragsabschluss). Bis dahin können Sie sich einen großen Teil des Nutzungsentgelts sparen.

Fazit: Der Teilverkauf Ihrer Wohnung

Um als Wohnungseigentümer an Kapital zu gelangen, müssen Sie Ihre Immobilie nicht direkt verkaufen. In nur wenigen Schritten können Sie mit dem Teilverkauf ein hohes Vermögen aus Ihrer Wohnung herauslösen. Was Sie mit dem Geld und Ihrer Wohnung machen, bleibt Ihnen überlassen.

 Sie haben sich für einen Teilverkauf entschieden oder möchten sich gerne näher informieren? Wir unterstützen Sie gerne. Machen Sie jetzt ein kostenloses Beratungsgespräch aus. Wir freuen uns auf Sie!

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