Immobilienpartnerschaft mit Mehrwert: So unterstützen wir unsere Kunden bei großen Instandsetzungskosten
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Wer sich für den Teilverkauf mit der Volksbank entscheidet, gewinnt mehr als finanzielle Freiheit – nämlich einen verlässlichen Partner an seiner Seite. Besonders bei kostenintensiven Instandsetzungen an Dach, Fassade oder wichtigen Leitungs- und Rohrsystemen beteiligen wir uns als Miteigentümer auch finanziell. Hier erklären wir, was genau darunter fällt – und was nicht.
Inhaltsverzeichnis
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1. Gemeinsam Verantwortung übernehmen
Der Volksbank-Teilverkauf basiert auf einem partnerschaftlichen Ansatz: Unsere Kunden verkaufen einen Teil ihrer Immobilie, bleiben dort wohnen und profitieren weiterhin von ihrem Eigenheim. Doch das Besondere: Wir sind nicht nur stiller Teilhaber, sondern engagieren uns auch finanziell, wenn es um größere Eingriffe in die Bausubstanz geht.
Diese Unterstützung ist in der Miteigentümervereinbarung klar geregelt. Wenn also beispielsweise Schäden am Dach auftreten oder ein größerer Sanierungsbedarf bei den wasserführenden Leitungen festgestellt wird, prüfen wir auf Wunsch eine finanzielle Beteiligung – selbstverständlich immer im Rahmen des Vertrags und unter Berücksichtigung des konkreten Falls.
2. Was bedeutet „außerordentliche Instandsetzung“?
Der Begriff „außerordentliche Instandsetzung“ bezeichnet Maßnahmen, die weit über normale Reparaturen hinausgehen. Es handelt sich dabei um Arbeiten, die notwendig sind, um die grundlegende Bausubstanz und Sicherheit der Immobilie zu erhalten. Typischerweise verursachen diese Maßnahmen hohe Kosten, sind nicht regelmäßig wiederkehrend und oft unvorhersehbar.
Ein klassisches Beispiel ist ein schwer beschädigtes oder undichtes Dach, das vollständig neu gedeckt werden muss. Auch der Austausch eines befallenen oder statisch unsicheren Dachstuhls oder die energetische Sanierung der Wärmedämmung im Dachbereich fallen darunter. Gleiches gilt, wenn massive Schäden an der Fassade auftreten, etwa durch eindringende Feuchtigkeit oder Risse in tragenden Außenwänden.
Besonders relevant sind auch Instandsetzungen, die technische Systeme wie Wasserleitungen oder die Regenentwässerung betreffen. Wenn etwa ein Rohrbruch auftritt oder ein komplettes Leitungssystem aufgrund von Korrosion ausgetauscht werden muss, sprechen wir ebenfalls von außerordentlichen Instandsetzungen.
3. Wo wir unterstützen – und wo nicht
Unser Fokus liegt auf den großen, substanzsichernden Arbeiten. Auch bei Schäden an Entwässerungssystemen oder an der Außenabdichtung, etwa durch Feuchtigkeit im Mauerwerk, kann eine finanzielle Beteiligung in Frage kommen.
Nicht zu den förderfähigen Maßnahmen zählen hingegen alle Arbeiten, die der regelmäßigen Nutzung oder Verschönerung der Immobilie dienen. Ein neuer Anstrich, die Renovierung von Innenräumen, Gartenarbeiten oder kleinere Reparaturen gehören zur privaten Verantwortung des Nießbrauchnehmers. Auch der Umbau von Räumen aus rein ästhetischen Gründen fällt nicht unter den Bereich der unterstützten Maßnahmen.
4. Warum diese Regelung für unsere Kunden so wertvoll ist
Gerade im Ruhestand sind große Ausgaben oft eine Herausforderung. Die Möglichkeit, bei substanzsichernden Maßnahmen einen starken Partner an der Seite zu wissen, verschafft Sicherheit. Unsere Kunden profitieren davon, dass wir als Miteigentümer nicht nur auf dem Papier Verantwortung übernehmen, sondern bei Bedarf auch tatsächlich mitfinanzieren – und das immer transparent und vertragsgemäß.
Diese Unterstützung trägt nicht nur zur Werterhaltung der Immobilie bei, sondern oft auch zur Lebensqualität. Wer beispielsweise nicht weiß, wie er die dringend notwendige Reparatur stemmen soll, findet in uns einen Partner, der das Problem nicht ignoriert, sondern gemeinsam nach Lösungen sucht.
5. Ein partnerschaftliches Modell mit Substanz
Der Volksbank-Teilverkauf ist bewusst als Partnerschaft auf Augenhöhe konzipiert. Die finanzielle Beteiligung an großen Instandsetzungen ist Ausdruck dieser Haltung. Sie gibt unseren Kundinnen und Kunden nicht nur ein gutes Gefühl, sondern schützt auch langfristig den Wert des gemeinsamen Eigentums.
Dabei achten wir stets darauf, dass alle Maßnahmen sinnvoll, notwendig und transparent abgewickelt werden. Denn nur so bleibt das Modell für beide Seiten fair – und Ihre Immobilie in gutem Zustand. Wer sich unsicher ist, ob eine geplante Maßnahme den Kriterien für einen finanziellen Zuschuss entspricht, hat bei unserem Bestandskundenteam jederzeit einen festen Ansprechpartner. Dieser prüft das Vorhaben vor der Umsetzung sorgfältig und gibt Ihnen eine verlässliche Einschätzung, ob eine Beteiligung möglich ist.