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Nutzungsentgelt sparen mit der Splitting-Option der Volksbank

Sparen mit der Splitting Option
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Nutzungsentgelt sparen mit der Splitting-Option der Volksbank

Wenn Sie über einen Immobilien-Teilverkauf nachdenken, haben Sie sicher bereits vom monatlichen Nutzungsentgelt gehört, das für den verkauften Anteil fällig wird. Dieses Nutzungsentgelt können Sie sich jetzt bei der Volksbank teilweise einsparen! Wir erklären Ihnen, wie das geht.

Inhaltsverzeichnis
  1. Die Höhe des Nutzungsentgelts
  2. So können Sie mit der Splitting-Option der Volksbank bares Geld sparen
  3. Wieso sollten Sie Ihre Auszahlung aufteilen?
  4. Ist auch einfach ein zweiter Teilverkauf möglich?

Bei einem Immobilien-Teilverkauf verkaufen Sie einen Teil Ihrer Immobilie (bis zu 50 %) und erhalten dafür eine Auszahlung (Mindeststumme: 100.000 €). Durch den Teilverkauf haben Sie die Möglichkeit Ihr Immobilienvermögen in bares Geld umzuwandeln und mehr finanzielle Freiheit  zu genießen. Damit Sie die Immobilie weiterhin in gewohnter Form nutzen können, wird ein Nießbrauchrecht in das Grundbuch eingetragen. Für dieses verbriefte Nießbrauchrecht zahlen Sie ein Nutzungsentgelt.

 

Die Höhe des Nutzungsentgelts

Da die Grundlage der Splitting-Option das Nutzungsentgelt ist, möchten wir Ihnen vorab die Berechnung des Nutzungsentgelts erläutern. Die Höhe des Nutzungsentgelts hängt oft von zwei Faktoren ab: Der Festschreibungsdauer und der Auszahlungssumme. Hierfür wird ein Prozentsatz der Auszahlungssumme festgelegt, den Sie als Nutzungsentgelt pro Jahr zahlen. Ein Zwölftel dieses Betrags ergibt dann das monatliche Nutzungsentgelt. Bei vielen Anbietern ändert sich dieser Prozentsatz jährlich in Abhängigkeit der Entwicklungen am Kapitalmarkt. Sie haben oft auch die Möglichkeit sich einen monatlichen Betrag festzuschreiben, um mehr Planungssicherheit zu erhalten. Je nach Anbieter müssen Sie bei einer langfristigen Festschreibung, die Ihre Planungssicherheit erhöht, einen größeren Anteil zahlen.

Das Nutzungsentgelt beim Volksbank Immobilien-Teilverkauf

Wir sind nicht auf externe Kapitalgeber angewiesen. Sollte die Finanzierung über ein anderes Institut des genossenschaftlichen Finanzverbundes günstiger sein, greifen wir hierauf zurück. Diesen Kostenvorteil geben wir an Sie weiter: Bei der Volksbank unterliegt das Nutzungsentgelt keinen größeren Schwankungen, denn wir sichern Ihnen den Betrag automatisch für zehn Jahre. So haben Sie die absolute Planungssicherheit und keine jährlich wechselnden Nutzungsbeiträge.

 

So sparen Sie mit der Splitting-Option der Volksbank bares Geld

Wenn Sie die Splitting-Option nutzen, wird die Auszahlungssumme – wie es der Name bereits vermuten lässt – gesplittet, also geteilt. Das Sparpotenzial liegt darin, dass Sie das Nutzungsentgelt nur auf den Betrag zahlen, den Sie tatsächlich ausbezahlt bekommen haben.

Und so geht’s: Sie können die Wunschsumme aufteilen und sich nur einen Teilbetrag sofort auszahlen lassen. Der erste Teilbetrag muss mindestens 50 % der Gesamtsumme entsprechen. Sie zahlen dann das Nutzungsentgelt nur auf den bereits ausgezahlten Betrag. Den Restbetrag können Sie sich flexibel zu einem anderen Zeitpunkt auszahlen lassen und sparen sich bis zu diesem Zeitpunkt das gesamte Nutzungsentgelt auf den ausstehenden Auszahlungsbetrag. Allerdings muss die zweite Auszahlung spätestens nach 36 Monaten abgerufen werden.

In diesem Beispiel zeigen wir Ihnen, wie sich das monatliche Nutzungsentgelt verhält, wenn Sie sich bei einer Gesamtsumme von 100.000 € die erste Hälfte sofort auszahlen lassen und den Restbetrag nach 36 Monaten.

Bild Splittin Option NE_0922

Wir rechnen in unserem Beispiel mit einem Referenzwert für das Nutzungsentgelt von 5,5 %. In den ersten drei Jahren zahlen Sie in diesem Fall pro Monat ein Nutzungsentgelt von 229 €. Das entspricht 5,5 % von 50.000 € im Jahr (blaue Linie). Wenn Sie sich sofort die gesamte Summe auszahlen lassen würden, würden Sie in den ersten zehn Jahren 459 € im Monat zahlen. Das entspricht 5,5 % von 100.000 € (orangene Linie). Da es möglich ist, dass das Nutzungsentgelt nach 10 Jahren entsprechend der Entwicklungen des Verbraucherpreisindexes angepasst wird, haben wir Ihnen diese Stelle in der Grafik markiert.

Bei der Splittingoption entscheiden Sie, wann Sie sich den Restbetrag auszahlen lassen. Der spätestmögliche Zeitpunkt ist 36 Monate nach Ihrer ersten Auszahlung. Nach der Auszahlung des Restbetrags erhöht sich der Prozentsatz für das Nutzungsentgelt um 0,3 % der gesamten Auszahlung (100.000 €). Das entspricht einem monatlichen Nutzungsentgelt von 483 €. Je nach gewählter Auszahlungskonstellation können Sie mit der Splitting-Option und trotz des erhöhten Nutzungsentgelts im Vergleich zur normalen Variante mehrere Tausend Euro sparen. Zur Verdeutlichung haben wir eine Gegenüberstellung der gezahlten Nutzungsentgelte erstellt.

Bild Splittin Option kummuliertes NE_0922

In dieser Grafik wird deutlich, dass der Vorteil, den die Splitting-Option mit sich bringen kann (blaue Linie), auch nach längerer Laufzeit nicht aufgebraucht ist (Vergleich orangene Linie ohne Splitting-Option). In unserer beispielhaften Gegenüberstellung ist der Vorteil erst nach über 30 Jahren aufgebraucht. Bitte beachten Sie, dass es sich um eine Musterrechnung handelt. Ihr persönlicher Kundenberater erstellt mit Ihnen gemeinsam Ihre persönliche Vorteilsberechnung.

 

Wieso sollten Sie Ihre Auszahlung aufteilen?

Vielleicht fragen Sie sich jetzt, wieso Sie Ihre Auszahlung aufteilen sollten, wenn Sie die Summe auch sofort komplett erhalten könnten? Es können folgende Gründe für eine Aufteilung sprechen: Sie vermeiden Negativzinsen. Einige Banken verlangen sog. Verwahrentgelte, gängig auch Strafzinsen genannt, wenn Sie auf Ihrem Bankkonto ein gewisses Guthaben überschreiten. Wenn Sie das Geld nicht sofort komplett ausgeben möchten, kann es sich lohnen, die Auszahlungssumme zu teilen, anstatt sie auf dem Bankkonto zu parken und Negativzinsen zu zahlen. Außerdem müssen Sie auf die Summe, die Sie sich vorerst nicht auszahlen lassen, kein Nutzungsentgelt zahlen und können je nach Konstellation bis zu mehreren Tausend Euro sparen. Wir übernehmen selbstverständlich alle Bereitstellungskosten für den ausstehenden Betrag für Sie.

Wie könnte ein konkretes Beispiel aussehen? Vielleicht möchten Sie einen Teil des Geldes für die Unterstützung Ihrer Kinder nutzen und einen anderen Teil für eine größere Reise, die Sie allerdings erst für das Folgejahr planen. Besonders in diesem Fall kann es sich lohnen, die Splitting-Option zu nutzen und sich das Geld für die Reise erst zu einem späteren Zeitpunkt auszahlen zu lassen. Gleiches gilt natürlich für alle anderen dringenden Ausgaben, die Sie sofort tätigen müssen, wie die Anschaffung eines neuen Autos oder die Reparatur des Daches. Lassen Sie sich mithilfe der Splitting-Option die benötigten Mittel für die dringenden Ausgaben sofort auszahlen und den Restbetrag erst dann, wenn Sie ihn ausgeben möchten. Natürlich gibt es auch Konstellationen, in denen die Splittingoption keinen Vorteil für Sie darstellt. Auch darüber sprechen wir offen und transparent mit Ihnen. Ihr Kundenberater berechnet Ihnen Ihre persönliche Vorteilsrechnung.

 

 

Ist auch einfach ein zweiter Teilverkauf möglich?

Die Antwort auf diese Frage ist: Ja klar! Sie können sich natürlich bei Ihrem ersten Teilverkauf nur die Summe auszahlen lassen, die Sie zu diesem Zeitpunkt benötigen. Wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder Kapital benötigen und Ausgaben tätigen wollen, können Sie bei uns einen weiteren Teilverkauf durchführen und sich einen zweiten Betrag auszahlen lassen. Beachten Sie allerdings, dass Sie dann den gesamten Prozess von der Immobilienbewertung bis zum Notartermin noch einmal durchlaufen müssten. Außerdem ist es möglich, dass sich manche Konditionen verändert haben. Mit der Splitting-Option sichern Sie sich die aktuellen Konditionen und müssen für die zweite Auszahlung keine weitere Immobilienbewertung und keine weitere notarielle Beurkundung durchführen lassen. Dieser zweite Betrag ist einfach und schnell, ohne Aufwände auf Ihrem Konto, sobald Sie die zweite Auszahlung bei uns veranlassen!

 

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