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Das Nachbarschaftsrecht – Ihre Rechte und Pflichten

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Das Nachbarschaftsrecht – Ihre Rechte und Pflichten

Liegen Sie mit Ihrem Nachbarn im Streit, weil Sie sich nicht einigen können, wer recht bzw. unrecht hat? Das Nachbarschaftsrecht bestimmt mit konkreten Regeln, wer was auf dem eigenen Grundstück machen darf und was nicht. Besonders häufiges Streitthema: Ruhestörung. Aber auch durch Geruchsbelästigungen, Haustiere und Kinder kommt es zwischen Nachbarn häufiger zu zwischenmenschlichen Problemen. Wir klären Sie auf, welche Rechte Sie im Falle eines Streits haben und worauf Sie und Ihre Nachbarn auf dem angrenzenden Grundstück achten müssen.

Inhaltsverzeichnis

1. Das Nachbarschaftsrecht – Was gilt wo?
2. Was gilt es generell beim Nachbarschaftsrecht zu beachten?
3. Das Hammerschlag- und Leiterrecht
4. Lärm und Krach: Was muss erduldet werden und was nicht?
5. Möglichkeiten gegen den Lärm: Was tue ich jetzt?
6. Was tun bei unangenehmen Gerüchen und Haustieren?
7. An der Grundstücksgrenze pflanzen: Darf man das?
8. Der Sichtschutz des Grundstückes
9. Fazit
FAQ - Häufig gestellte Fragen

 

Das Nachbarschaftsrecht – Was gilt wo?

Sie kennen das bestimmt: laute Geräusche, etwa durch die Haustiere des Nachbarn, fast schon überstehende Hecken und Äste oder zu laute Musik. Nachdem der anfängliche Ärger verflogen ist, kommt allmählich der Gedanke auf: Darf mein Nachbar das alles? Wo liegt die Grenze? Eine einfache Websuche zeigt, dass sich die Antworten auf viele dieser und ähnliche Fragen in den gesetzlichen Regelungen für das Nachbarschaftsrecht auf der Bundes-, Landes- oder Kommunalebene im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) finden lassen. Das Bürgerliche Gesetzbuch behandelt Themen rund um das Nachbarschaftsrecht wie etwa den Überhang von Wurzeln und Zweigen, Notwegerecht, Grenzabmarkung und Baunachbarrecht etc.

Die verschiedenen Bundesländer regeln – auch wenn das BGB für jedermann bundesweit gilt – die Nachbarschaftsrechte. Somit gelten möglicherweise unterschiedliche Regelungen in Baden-Württemberg als in Mecklenburg-Vorpommern. Sie können wesentlich spezifischer und konkreter ausfallen. Im Grunde genommen sind die Unterschiede vor allem in den Maßen für Grundstücksabstände wie Grenzabstände für Pflanzen usw. sichtbar.

 

 

Was gilt es generell beim Nachbarschaftsrecht zu beachten?

In den landesspezifischen Vorschriften ist das allgemeine Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme verankert, zu dem in etwa gehört, dass die Musik nicht zu laut gedreht werden darf. Auch Gartengeräte, die viel Lärm verursachen, sollten nicht an Ruhetagen oder nur mit Absprache verwendet werden, um Störfälle und unzumutbare Beeinträchtigungen des guten Willens wegen zu vermeiden. Ganz können solche Störsituationen aber nicht vermieden werden und das sollten Sie dann auch so akzeptieren, da ein Rasenmäher, ein Laubgebläse oder der Grill im Garten etc. in kurzen Zeiträumen vorübergehend Lärm verursachen. Andere Dinge wie zu laute Musik müssen allerdings nicht hingenommen werden. Hier kommt dann in der Regel das Nachbarschaftsrecht ins Spiel. Ob beim Erhalt eines pflegeleichten Gartens oder dem Anbau eines Wintergartens – auch hier müssen Sie auf Ihre Nachbarn Rücksicht nehmen.


 

Das Hammerschlag- und Leiterrecht

Das Hammerschlag- und Leiterrecht ist wichtig, da es vorkommen kann, dass es beim Ausbauen des Dachbodens oder bei der Instandhaltung der Haus- oder wohnungseigenen Fassade oder Regenrinne zu Verschleiß kommt. Dieses Recht erlaubt es Ihnen, dass bestimmte Reparaturarbeiten am eigenen Haus sowie Grundstück oder im Grundstücksbereich des Nachbarn erledigt werden können, um spezielle Handwerksarbeiten zu vollziehen bzw. das fremde Grundstück zu betreten. Es könnte nämlich einfacher sein, die Regenrinne vom benachbarten Grundstück aus zu reparieren oder die Wand neu zu streichen. Auch ist es oftmals so, dass bauliche Anlagen zu verrichten sind, welche den Erdboden und somit den unmittelbaren Besitzer (den Nachbarn) betreffen, da der Bagger auf dem Grundstück des Nachbarn platziert werden muss. Wichtig ist hierbei zu beachten, den Nachbarn über die eigenen Vorhaben durch eine angemessene Frist immer rechtzeitig zu informieren, sodass auch dieser sich entsprechend vorbereiten kann. Zudem muss derjenige, der für diese Arbeiten verantwortlich ist, für angemessenen Schutz sorgen und für Schäden des betroffenen Grundstücks haften.


 

Lärm und Krach: Was muss erduldet werden und was nicht?

Ruhezeiten und Ruhetage zählen zu den sensiblen Nachbarschaftsthemen, über die Sie sich mit ihren jeweiligen Regelungen genau informieren sollten, um auch nicht selbst unter Lärm und Krach in regelmäßigen Intervallen zu leiden.

In Deutschland gibt es ein Nachbarschaftsrecht, das sich auf die Regulierung von Lärm und andere Verhaltensweisen in Wohngebieten bezieht. Wenn Kinder spielen, kann es zu Lärm kommen, der in der Regel toleriert werden sollte. In Wohnanlagen gibt es oft eine Hausordnung mit bestimmten Bedingungen, die bestimmte Ruhezeiten regeln. Im Allgemeinen gelten in Wohngebieten Ruhezeiten zwischen 13 und 15 Uhr und zwischen 22 Uhr und 6 Uhr. Während dieser Zeiten sollten alle Aktivitäten vermieden werden, die die Nachtruhe stören könnten. Als Ruhestörungen gelten beispielsweise laute Musik, Bauarbeiten und andere laute Aktivitäten, die den Schlaf und die Ruhe der Nachbarn beeinträchtigen können. Konkret zählen zu den Ruhestörungen Lärm durch folgende Objekte und Lebewesen:

  • Maschinen
  • Tiere
  • Laute Musik
  • Menschen (Geschrei und laute Gespräche)
  • Fahrzeuge
  • Arbeiten (z. B. Baustellenlärm)

 

 

Möglichkeiten gegen den Lärm: Was tue ich jetzt?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um auf Ruhestörungen und eine verbundene Beeinträchtigung zu reagieren. Kommt es zu Lärmbelastungen durch laute Gespräche, lässt sich dies durch ein Gespräch sicherlich klären. Macht Ihnen jedoch eine sehr laute Feier oder Party zur Ruhezeit, trotz mündlicher Mitteilung den Lärm einzustellen, schwer zu schaffen, können Sie die Polizei heranziehen. Wiederholen sich derart heftige Ruhestörungen, haben Sie zudem das Recht, den Fall vors Gericht zu bringen. Als Tipp empfiehlt hier die Polizei, die sich wiederholenden Ruhestörungen zu dokumentieren, um Beweismaterial für einen erstrebten Vorteil vor Gericht vorweisen zu können. Nur so kann wirklich etwas an der Ausgangssituation und einer erheblichen Beeinträchtigung durch Lärm verändert werden. Es empfiehlt sich auch, auf Zeugenaussagen zu setzen, Protokolle zu führen und technische Unterstützung wie zum Beispiel Smartphones heranzuziehen, die die Störquelle aufzeichnen.

 

 

Was tun bei unangenehmen Gerüchen und Haustieren?

Geruchsbelästigung wie etwa durch das Grillen gilt es konkret zu beachten. Daher sollten Sie überprüfen, ob das Grillen beispielsweise im Mietshaus gemäß der Hausordnung strengstens untersagt ist. Dies hängt jedoch von der Wohnsituation und dem jeweiligen Bundesland ab. Grillen im hauseigenen Garten wäre in Ordnung, aber in einem Mietshaus wird das als sehr unangenehm empfunden. So ähnlich sieht es für Haus- und Nutztiere aus. Sie sollen im Regelfall mit ihrem Geruch oder Lärm nicht die Nachbarn belästigen. Ein Hahn auf dem Land wird als erträglich eingestuft, aber in einer gewöhnlichen Wohngegend ist das fragwürdig. Daher haben Nachbarn auch immer einen Anspruch auf Beseitigung von Kot, der von Tieren abgegeben wird.

 

 

An der Grundstücksgrenze pflanzen: Dürfen Sie das?

Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Maßregelungen, aber generelle Gesetze, die zur Vermeidung der Verschattungsgefahr bei überhängenden und hochwachsenden Pflanzenarten allgemeingültig sind. Diese gilt es zu kürzen. Auch überwachsende Äste eines Baumes müssen gekürzt werden. Der Blätterfall des Nachbarn im eigenen Grundstück gilt es zu tolerieren, da dies als unvorhersehbar gilt und schnell beseitigt werden kann. Um die Beseitigung der Blätter und Äste kümmert sich der Besitzer des Baumes. Obst, das auf das Grundstück des Nachbarn fällt, darf sogar von ihm behalten und gegessen werden. Wichtig: In der Verantwortung ist immer der Nachbar, von dem die Gefahr ausgeht, dass zum Beispiel ein Baum droht, umzustürzen. Dies geht über das Nachbarschaftsrecht hinaus, nämlich indem das Verursacherprinzip gilt.

 

 

Der Sichtschutz des Grundstückes

Im Falle, dass Sie einen Sichtschutz installieren wollen, der zugleich die Grenze zwischen dem eigenen Grundstück und dem des Nachbarn bildet, ist dies rechtlich erlaubt. Die Abgrenzung muss nur als ortsüblich gelten, das heißt circa zwischen 50 cm Mindestabstand zum Grundstück des Nachbarn und die Höhe zwischen 170 und 190 cm betragen. Beachten Sie hierbei die genauen Regelungen für Ihr Bundesland.

 

 

Fazit

Das Nachbarschaftsrecht ist ein Rechtsgebiet, das sich mit den Beziehungen zwischen Nachbarn befasst und in den gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches zu finden ist. Die landesspezifischen Vorschriften betonen das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme, um Störfälle zu vermeiden. Dabei ermöglicht Ihnen beispielsweise das Hammerschlag- und Leiterrecht Reparaturarbeiten am eigenen Haus oder Grundstück bzw. im Grundstücksbereich des Nachbarn durchzuführen, ohne dass Sie rechtliche Konsequenzen zu fürchten haben. Jedoch sollten Nachbarn immer rechtzeitig informiert werden, sodass sie ihnen sogar im besten Falle ihre Nachbarschaftshilfe freiwillig anbieten. Beachten Sie stets gesetzliche Regelungen für Ruhezeiten und die eigene Hausordnung.

 

 

Häufig gestellte Fragen

 

Wer ist für die Grundstücksgrenze verantwortlich?

Der Bau und die Pflege eines Zauns oder einer Hecke zwischen Nachbarn ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. So kann die Sachlage so aussehen, dass beide Eigentümer für Hecken und Zäune auf der Grundstücksgrenze verantwortlich sind. Am Besten informieren Sie sich darüber noch einmal speziell für Ihr Bundesland.

 

Was muss ich bei der Aufstellung eines Whirlpools oder einer Überwachungskamera beachten?

Es gilt für Whirlpools und dergleichen den bestimmten bundesübergreifenden Abstand und die jeweilige Regelung zum Gebäude des Nachbarn zu beachten. Bei der Befestigung einer Überwachungskamera müssen Sie nur darauf achten, dass das eigene Grundstück gefilmt wird. Schauen Sie auch hier in die gesetzlichen Vorschriften Ihres Bundeslandes.

 

Was tun, wenn der Nachbarschaftsstreit bereits vorliegt?

Es wird Ihnen empfohlen, eine Rechtsschutzversicherung zu haben, um auf eine Absicherung zuzugreifen. Kommt es nun zur Frage, wer recht hat, wird diese in vielen Bundesländern durch ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren geklärt. Der Schlichter hilft, um keine Kluft zwischen den Nachbarn entstehen zu lassen, da ein Nachbarschaftsrechtstreit, wie auch jede Art von Rechtsstreit, das Verhältnis zwischen Nachbarn langfristig verschlechtern kann.

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