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Energetische Sanierung – So sichern Sie sich Fördermittel & Zuschüsse!

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Energetische Sanierung – So sichern Sie sich Fördermittel & Zuschüsse!

Sie wollen den Energieverbrauch Ihrer Immobilie senken, damit die Umwelt schützen und erhebliche Kosten sparen? Ist das der Fall, können Sie sich für diese Maßnahmen auch noch Fördermittel und Zuschüsse sichern. Wie das geht? Das zeigen wir Ihnen in diesem Beitrag und erläutern Ihnen für welche Maßnahmen die Fördergelder winken.

Inhaltsverzeichnis
  1. Was ist eine energetische Sanierung?
  2. Wann wird ein Vorhaben gefördert?
  3. Was ist ein Effizienzhaus?
  4. Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
    1. KfW Wohngebäude Förderkredit
    2. KfW Wohngebäude Zuschuss
    3. KfW Förderkredit erneuerbare Energien
    4. KfW Zuschuss erneuerbare Energien
  5. Ablauf der Förderung energetischer Sanierungen
    1. Antrag eines Förderkredits
    2. Antrag eines Zuschusses
  6. Wir fördern auch Ihr Vorhaben!

 

Ob Heizung, Dämmung oder Fenster – es gibt viele Optionen, die Energieeffizienz einer Immobilie zu erhöhen . Wir freuen uns, dass Ihnen die Umwelt am Herzen liegt und helfen Ihnen gerne zugleich die Haushaltskasse zu entlasten. Im Folgenden geben wir Ihnen einen ersten Überblick über unterschiedliche Förderungen, die es für bestimmte energetische Maßnahmen gibt. Wir empfehlen Ihnen aber in jedem Fall den Gang zur Energieberatung.

 

Was ist eine energetische Sanierung?

Unter dem Begriff „Energetische Sanierung“ oder auch „thermische Sanierung“, wird in der Regel die baulichen Veränderungen bzw. Modernisierung eines Gebäudes verstanden, durch die sich der Energieverbrauch reduziert. Dadurch werden die Kosten für Heizung, Warmwasseraufbereitung und Belüftung mithilfe gezielter baulicher Maßnahmen gesenkt und die Immobilie energieeffizienter. Zusätzlich können Sie einen wertvollen Beitrag für die Umwelt leisten, da die Sanierung die CO₂-Emission der Immobilie senkt und der Einsatz erneuerbarer Energien erhöht wird. Für ein energetisch effizienteres Wohnen stehen den Bauherren eine Reihe verschiedener Modernisierungsmaßnahmen zur Verfügung. Mögliche Ansatzpunkte sind die Fenster, die Heizung, die Fassade, das Dach oder der Keller. Wichtig bei der energetischen Sanierung ist es, alle Maßnahmen aufeinander abzustimmen, um die größtmögliche Energieeffizienz und Kostenersparnis zu erhalten. Da nicht nur Ihnen, viel an einer umweltfreundlichen Immobilie liegt, gibt es viele Fördermöglichkeiten, die Ihnen dabei helfen, die Kosten für diese Maßnahmen zu stemmen.

 

Wann wird ein Vorhaben gefördert?

Das Wichtigste in Kürze. Gefördert wird prinzipiell unter diesen vier Voraussetzungen:

  • Wenn Sie eine Immobilie komplett sanieren oder energetische Einzelmaßnahmen vornehmen möchten.
  • Wenn die Maßnahmen von einem Energieberater als energetisch sinnvoll befunden wurden.
  • Wenn die Immobilie mindestens 5 Jahre alt
  • Wenn Sie zum Zeitpunkt des Antrags mit Ihrem Vorhaben noch nicht begonnen

 

Sie können von einem Förderkredit oder einem Zuschuss profitieren, wenn Sie entweder eine komplette Immobilie auf Grundlage einer Beratung durch einen Energieeffizienz-Experten sanieren oder sich für Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung entscheiden. Förderfähige Einzelmaßnahmen sind beispielsweise:

  • Wände, Dachflächen, Keller- oder Erdgeschossdecken dämmen
  • Fenster und Außentüren erneuern oder einbauen
  • Sommerlicher Wärmeschutz (Rollos und Jalousien)
  • Heizungsanlagen erneuern und optimieren (Achtung: hier werden nicht alle Heiztechnologien gefördert)
  • Lüftungsanlagen einbauen
  • Einbau digitaler Systeme, die den Energieverbrauch optimieren (u a. Smart Home)

Die Förderung der einzelnen Vorhaben hängt allerdings auch von anderen Faktoren ab. Dass auch Ihr Vorhaben von den Förderprogrammen des Bundes profitiert, lassen Sie sich am besten einen Sanierungsfahrplan von einem Energieeffizienz-Experte erstellen.

 

Was ist ein Effizienzhaus?

Wer sich über die energetische Sanierung und deren Fördermöglichkeiten informiert, stolpert unweigerlich über das Wort Effizienzhaus. Doch was ist das eigentlich? Der Begriff wurde von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eingeführt und ist ein energetischer Standard für Wohngebäude. Je kleiner die Kennzahl der Effizienzhaus-Stufe, desto weniger Energie verbraucht eine Immobilie. Diese Kennzahl setzt sich aus zwei Kriterien zusammen:

  • Primärenergiebedarf

Diese Kennzahl gibt an, wie viel Energie durchschnittlich für das Heizen, Lüften und die Warmwasseraufbereitung verbraucht wird. Dabei wird nicht nur das Gebäude selbst, sondern auch alle vorgelagerten Prozesse, wie beispielsweise die Stromgewinnung oder Anlieferung von Gas berücksichtigt.

  • Transmissionswärmeverlust

Hierbei wird gemessen, wie viel Wärmeenergie über die Gebäudehülle verloren geht. Das bedeutet, die Dämmung der Außenwände und die Fenster stehen im Fokus.

Um Ihre Immobilie zu einem Effizienzhaus zu machen, empfiehlt es sich das Hauptaugenmerk auf die Bereiche Heizung, Lüftung und Dämmung zu legen.

 

Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Nutzen Sie für Ihr Vorhaben auf jeden Fall die Förderprogramme des Bundes. Bei einer energetischen Sanierung können Sie an vielen verschiedenen Punkten Ihrer Immobilie ansetzen. Wichtig: alle Sanierungsmaßnahmen sollten aufeinander abgestimmt und ineinander schlüssig sein. Ist beispielsweise eine Dämmung geplant, kann die neue Heizung wesentlich kleiner sein. Prinzipiell empfiehlt sich der Gang zum Experten, der eine Energieberatung für Ihre Immobilie durchführt. Ist Ihr Vorhaben förderfähig, können Sie von den Bundesförderungen profitieren. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (bafa) bietet die Bundesförderung für effiziente Gebäude (beg) über die KfW-Bank an. Die wichtigsten Informationen zu den Förderprogrammen haben wir Ihnen hier kurz zusammengefasst.

KfW Wohngebäude Förderkredit

Einen KfW Wohngebäude Förderkredit erhalten Sie für die Sanierung oder den Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses sowie für einzelne energetische Maßnahmen bei bestehenden Immobilien. Von der KfW bekommen Sie so einen attraktiven Förderkredit (je Wohneinheit bis zu 150 Tsd. Euro bei Sanierung zum Effizienzhaus und bis zu 60 Tsd. Euro für Einzelmaßnahmen) zu besonders günstigen Konditionen. Außerdem erhalten Sie einen Tilgungszuschuss, das heißt, Sie müssen nicht die komplette Summe zurückzahlen. Zusätzlich zu den baulichen Maßnahmen ist auch eine Förderung der Baubegleitung möglich. Weitere Informationen und die aktuellen Konditionen des KfW Wohngebäude Förderkredits finden Sie hier.

KfW Wohngebäude Zuschuss

Der KfW Wohngebäude Zuschuss wird für die Komplettsanierung oder den Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses gezahlt. Dieser Sanierungszuschuss beläuft sich auf bis zu 75 Tsd. Euro pro Wohneinheit. Die Förderquote für diese Maßnahmen kann je nach Effizienzhausstufe zwischen 25 % und 45 % liegen. Zusätzlich kann eine Baubegleitung für die Maßnahme gefördert werden. Dieses Förderprodukt kommt nicht für energetische Einzelmaßnahmen in Frage, mit denen keine Effizienzhausstufe erreicht wird. Hierfür kann lediglich der Wohngebäude Förderkredit (s.o.) beantragt werden. Auch netzeinspeisende Photovoltaik-Anlagen werden nicht mit dem Wohngebäude Zuschuss gefördert, hierfür steht der Förderkredit für erneuerbare Energien zur Verfügung. Weitere Informationen und die aktuellen Konditionen des KfW Wohngebäude Zuschusses finden Sie hier.

KfW Förderkredit erneuerbare Energien

Von dem Förderkredit für erneuerbare Energien profitieren nicht nur Privatpersonen, sondern auch Unternehmen und öffentliche Einrichtungen. Bei dem Förderkredit handelt es sich um einen günstigen Kredit mit zwei Jahren Mindestlaufzeit. Die Höhe liegt bei bis zu 50 Mio. Euro pro Vorhaben und es werden bis zu 100 % der Investitionskosten abgedeckt. Gefördert werden sämtliche Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme sowohl für Netze als auch für Speicher. Das heißt hierunter fallen Photovoltaik, Wasser, Wind, Biogas und vieles mehr. Weitere Informationen und die exakten Konditionen des Förderkredits für erneuerbare Energien lesen Sie hier.

KfW Zuschuss erneuerbare Energien

Dieser Zuschuss ist für den Einbau einer innovativen Energiegewinnungstechnologie, der Brennstoffzelle, vorgesehen. Bei einer Brennstoffzelle wird aus Erdgas Wärme und Strom erzeugt. Dabei reagieren Wasserstoff und Sauerstoff miteinander und das einzige Abfallprodukt, das entsteht, ist Wasser. Neben der Wärme wird dadurch genügend Strom für einen Haushalt produziert. Der Zuschuss beläuft sich auf bis zu 34.300 Euro je Brennstoffzelle und wird für den Einbau in neue oder bestehende Immobilien gezahlt, egal ob es sich um Wohn- oder Nichtwohngebäude handelt. Neben dem Einbau des Brennstoffzellensystems wird außerdem ein Vollwartungsvertrag und die Beratung durch einen Energieeffizienz-Experten gefördert. Weitere Informationen und die aktuellen Konditionen dieses Förderprogramms lesen Sie hier.

 

Ablauf der Förderung energetischer Sanierungen

Um Fördermittel in Anspruch zu nehmen, gilt es vorab einige Kriterien zu erfüllen. Prinzipiell müssen die oben genannten Kriterien für die Einzelmaßnahmen und zusätzlich die allgemeinen Voraussetzungen gegeben sein. Die zwei Arten der Förderung (Zuschuss und Förderkredit) besitzen verschiedene Antragsstrecken.

Antrag eines Förderkredits

Ein Förderkredit wird grundsätzlich bei einem Finanzierungspartner Ihrer Wahl gestellt. Dieser übernimmt die gesamte Antragsstellung für Sie. So beantragen Sie einen Förderkredit:

  1. Beratung durch einen Energieeffizient-Experten
    Prinzipiell wird die Beratung durch einen zertifizierten Energieeffizienz-Experten empfohlen, der dabei hilft, das Vorhaben zu realisieren und den Bau begleitet. Wenn Sie eine Förderung Ihrer Sanierungsmaßnahme erhalten möchten, ist ein Experte bei fast allen o.g. Fördermodellen zwingend notwendig.

  2. Kredit beantragen
    Im Falle eines Förderkredites beantragen Sie im zweiten Schritt einen Förderkreditantrag bei einem Finanzierungspartner Ihrer Wahl. Hierfür benötigen Sie die Bestätigung zum Antrag (BzA). Der wird von Ihrem Energieeffizienz-Experten ausgestellt. Alle weiteren Schritte zur Förderung übernimmt der Finanzierungspartner für Sie. Dieser berücksichtigt auch einen zusätzlichen Kreditbetrag plus den Tilgungszuschuss für die Fachplanung und Baubegleitung.

  3. Kreditvertrag abschließen und starten
    Wenn Sie den Kreditvertrag mit Ihrem Finanzierungspartner abgeschlossen haben und der Antrag auf den Förderkredit erfolgreich gestellt wurde, können Sie mit Ihrem Vorhaben starten.

  4. Bestätigung einreichen und Tilgungszuschuss erhalten
    Ist bei Ihrem Förderkredit ein Tilgungszuschuss vorgesehen, reichen Sie im vierten und letzten Schritt nach dem Beenden Ihrer Maßnahme bei Ihrem Finanzierungspartner die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) ein. Diese erhalten Sie entweder bei dem Fachunternehmen, das die energetische Sanierung vorgenommen hat oder bei Ihren Energieeffizienz-Experten. Sobald die Bestätigung eingereicht ist, erhalten Sie Ihren Tilgungszuschuss. Ist kein Tilgungszuschuss vorgesehen, entfällt Schritt 4.

Antrag eines Zuschusses

Streben Sie den Zuschuss für eine Effizienzhaus-Stufe oder für erneuerbare Energien an, stellen Sie den Antrag statt über einen Finanzierungspartner über das KfW-Zuschussportal. Dort erhalten Sie auch einen zusätzlichen Zuschuss für die Fachplanung und Baubegleitung. Und so geht’s:

  1. Beratung durch einen Energieeffizient-Experten
    Auch hier wird die Beratung durch einen Energieeffizient-Experten empfohlen oder ist sogar verpflichtend. Wir Ihr Vorhaben als förderfähig eingestuft, können Sie einen Zuschuss beantragen.

  2. Zuschuss beantragen
    Über das KfW-Zuschussportal beantragen Sie den Zuschuss für die energetische Sanierungsmaßnahme, die Ihnen Ihr Energieeffizient-Experte empfohlen hat.

  3. Identität nachweisen und Vorhaben umsetzen
    Nach Antragsstellung bestätigen Sie via Schufa-Identitäts-Check, ein Postident-Verfahren oder über eine Video-Identifizierung Ihre Identität. Anschließend dürfen Sie Ihr Vorhaben in die Tat umsetzen.

  4. Zuschuss erhalten
    Nach Abschluss Ihres Vorhabens erstellen Sie gemeinsam mit Ihrem Energieeffizient-Experten die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) und übermitteln diesen über das KfW-Zuschussportal. Anschließend bekommen Sie Ihren Zuschuss.

 

Ganz wichtig bei beiden Verfahren: Sie dürfen erst Liefer- und Leistungsverträge für die Bauleistungen oder einen Kaufvertrag unterschreiben, wenn der Antrag auf Förderung gestellt ist. Ansonsten entfallen die Zuschüsse und Förderungen. Planungs- und Beratungsleistungen wiederum dürfen Sie in Anspruch nehmen. Nachdem Sie die Zusage für eine Förderung bekommen haben, beginnen die Arbeiten.

 

Wir fördern auch Ihr Vorhaben!

Die Volksbank möchte Sie als Immobilien-Teilverkäufer bei Ihrem Vorhaben nicht alleine stehen lassen und unterstützt Ihre energetische Sanierung gemäß unseres Eigentumsanteils. Grundlage für unsere finanzielle Unterstützung ist, dass die Parameter der KfW-Förderprogramme zur energetischen Sanierung oder zu erneuerbaren Energien eingehalten werden. Das heißt, Sie profitieren zum einen von der Förderung durch die KfW und zum anderen von unserer finanziellen Unterstützung.

Auch wir möchten Ihr Vorhaben unterstützen. Unsere Beteiligung beträgt entsprechend unseres Miteigentumsanteils mind. 5.000 €, maximal 30.000 (begrenzt bei 10 % unseres gezahlten Kaufpreises) der Immobilie. Wir besprechen mit Ihnen gerne alle Parameter der Förderung Ihrer Maßnahme in einem persönlichen Gespräch. Kontaktieren Sie hierfür Ihren persönlichen Kundeberater. Wir freuen uns auf Sie!

 

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