Skip to content
mobile nav toggle

Altlastenverzeichnis - Alles Wissenswerte zum Thema

Bild Altlastenverzeichnis
Magazin nav icon
Altlastenverzeichnis - Alles Wissenswerte zum Thema

Der industrielle Fortschritt hat auch seine Schattenseiten – nicht selten kommt es zu Bodenschäden aufgrund von umweltschädlichen Substanzen. Solche Orte nennt man auch Altlasten. Sie erinnern uns daran, dass wir eine Verantwortung für unsere Umwelt haben und behutsam mit ihr umgehen müssen. Doch wie gehen wir mit Orten um, die bereits Schaden genommen haben?

Inhaltsverzeichnis


1. Altlasten kurz erklärt

2. Gesetzliche Grundlage
3. Verantwortliche Personen
4. Erfassung von Daten
5. Auskunft über Daten
6. Kostenträger
7. Fazit
FAQ - Häufig gestellte Fragen

 

Unsere Welt befindet sich in einem stetigen Wandel und der Planet kann bei diesem enormen Tempo oft nicht mithalten. Die Existenz von stillgelegten Anlagen, auf denen mit umweltschädlichen Stoffen hantiert wurde, ist keine Seltenheit. Deshalb ist es wichtig, Orte im Auge zu behalten, die durch Bodenverschmutzung eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen. Wer genau für eine entsprechende Erfassung und Sanierung verantwortlich ist, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.

 

 

Altlasten kurz erklärt

Altlasten sind Orte, die schädliche Bodenveränderungen vorweisen, die durch den Menschen entstanden sind. Dazu gehören beispielsweise Abfallbeseitigungsanlagen, aber auch Grundstücke stillgelegter Anlagen, deren Flächen durch Gefahrstoffe verschmutzt wurden. Die Verunreinigung von Gewässern wird ebenfalls dazugezählt. Schädlich sind diese Bodenveränderungen dann, wenn sie eine Gefahr für den Einzelnen oder die Allgemeinheit darstellen. Daher ist es nötig, die betroffenen Orte zu erfassen, auffällige Daten zu dokumentieren und mögliche Sanierungen der Altlasten durchzuführen. Im Altlastenverzeichnis werden die jeweiligen Informationen festgehalten.

 

 

Gesetzliche Grundlage

Seit 1999 gibt es in Deutschland ein Bodenschutzrecht. Die rechtliche Grundlage dafür liefert das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen sowie zur Sanierung von Altlasten und die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung. Hier finden Sie wichtige Definitionen zum Thema Altlasten, Sanierungsarbeiten und schädliche Bodenveränderungen. Es wird ebenfalls festgehalten, wer welche Kosten trägt und für die Erhebung von wichtigen Daten sowie möglichen Sanierungsverfahren verantwortlich ist. Diese essenziellen Punkte haben wir in diesem Beitrag für Sie zusammengefasst.

 

 

Verantwortliche Personen

Nach Artikel 4 des Bundes-Bodenschutzgesetzes ist in erster Linie jeder dafür verantwortlich, so auf den Boden einzuwirken, dass dieser keinen Schaden davonträgt. Droht eine schädliche Bodenveränderung, ist es die Aufgabe des Grundstücksbesitzers, notwendige Vorkehrungen zu treffen, um eine Bodenverunreinigung rechtzeitig zu verhindern. Für den Fall, dass diese schon eingetreten ist, muss der Grundstücksbesitzer Sanierungsmaßnahmen ergreifen. Laut Artikel 2 beinhaltet eine Sanierung vor allem das Beseitigen oder Vermindern von Schadstoffen. Können die Schadstoffe nicht mehr beseitigt werden, soll zumindest eine Ausbreitung verhindert werden. Zudem besteht laut Artikel 7 eine Vorsorgepflicht für Grundstückseigentümer.

Die Bundesregierung kann laut Artikel 8 nach Absprache beantragen, dass Werte für altlastenverdächtige Flächen erhoben werden sollen. So kann sie – falls notwendig – Prüf- und Maßnahmenwerte sowie Sanierungsmaßnahmen fordern.

Insofern es eine berechtigte Vermutung gibt, dass eine schädliche Bodenbelastung oder Altlasten vorliegen, muss die zuständige Behörde Maßnahmen ergreifen, um diesen Verdacht zu prüfen. Dabei können auch Forderungen an den Grundstücksbesitzer gestellt werden, sodass er die Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung durchführen muss. Zudem gilt laut Artikel 15, dass es der zuständigen Behörde unterliegt, altlastverdächtige Flächen zu kontrollieren. Die Eigentümer der entsprechenden Grundstücke können dazu aufgefordert werden, selbst Kontrollmaßnahmen durchzuführen. Alle Ergebnisse können von den Behörden eingesehen werden und sind für mindestens fünf Jahre aufzubewahren. Die Besitzer des Grundstücks müssen Betroffene, beispielsweise Nachbarn, über die Durchführung von Untersuchungen informieren.

 

Erfassung von Daten

In Artikel 11 ist festgehalten, dass es Ländersache ist, Altlasten und altlastenverdächtige Flächen zu erfassen. Die zuständigen Behörden sind dafür verantwortlich, die Verdachtsflächen zu registrieren und zu untersuchen. Zwar klingt dies selbstverständlich, doch bevor das Bundes-Bodenschutzgesetz in Kraft getreten ist, war es der Bevölkerung nahezu selbst überlassen, umweltschädliche Orte zu identifizieren, was mit einem großen Risiko verbunden war. Bei dem Altlastenverzeichnis der jeweiligen Bundesländer handelt es sich demnach um einen großen Fortschritt.

Da eine Kommunikation zwischen Bund und Ländern notwendig ist, falls ersterer bei Entscheidungen miteinbezogen werden muss, ist eine Datenübermittlung unerlässlich. Die Übermittlung personenbezogener Daten ist unzulässig, sodass Privatpersonen zunächst anonym bleiben.


 

Auskunft über Daten

Auf der Website des Umweltbundesamts wurde eine Statistik veröffentlicht, welche über die bundesweite Situation der Altlasten informiert. Die erteilte Auskunft gibt den Erfassungsstand an und stellt dar, wie weit die Bearbeitung der Altlasten fortgeschritten ist.

Möchten Sie als Privatperson Auskünfte über die Altlasten in Ihrem jeweiligen Bundesland oder Landkreis erhalten, so müssen Sie diese Informationen vorab anfordern. Es ist nicht möglich, ohne Berechtigung auf das Altlastenverzeichnis zuzugreifen. Dafür gibt es im Internet einen privaten Dienstleistungsservice altlastenkataster.org, welcher Hilfestellungen dabei gibt, die notwendigen Unterlagen für den Antrag auf Auskunft zusammenzustellen und an die zuständige Behörde zu versenden.

 

 

Kostenträger

Die Kosten für die Maßnahmen – also Prüf- und Sanierungsmaßnahmen – tragen diejenigen, die dazu aufgefordert wurden, die Maßnahmen durchzuführen. Sie werden allerdings erstattet, falls sich der Verdacht auf Altlasten nach näherer Prüfung nicht bestätigt oder sich herausstellt, dass die jeweiligen Personen nicht für die Schäden verantwortlich sind.

 

 

Fazit

Altlasten können eine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen, weshalb sie ausfindig zu machen und unverzüglich zu sanieren sind. Die gesetzliche Grundlage liefert das Bundes-Bodenschutzgesetz. Dieses dient jedoch vor allem der nachträglichen Behebung von bereits existierenden Bodenschäden. Es ist also die Aufgabe von jedem einzelnen Bürger, präventiv in die Zukunft zu blicken und sorgfältig mit unserer Welt umzugehen, damit sie sich noch für viele weitere Generationen als lebenswert erweist.

 

 

FAQ - Häufige Fragen 

 

Was sollte ich beim Kauf einer Immobilie beachten?

Es ist oft schwer nachvollziehbar, wer für die Altlasten verantwortlich ist. Auch der Verkäufer einer Immobilie kann nur für die Sanierungskosten herangezogen werden, insofern nachgewiesen werden kann, dass er über den Zustand Bescheid wusste. Daher ist es wichtig, das Grundstück gründlich zu prüfen, um möglichen Kosten vorzubeugen. Damit Sie als Käufer einer Immobilie nicht auf den Sanierungskosten sitzen bleiben, sollten Sie sich vor dem Kauf vergewissern, dass es sich nicht um eine altlastenverdächtige Fläche handelt.

 

Muss ich für die Sanierungskosten aufkommen?

Können weder Verkäufer der Immobilie noch der unbekannte Verursacher für die Altlasten verantwortlich gemacht werden, muss oft der Grundstücksbesitzer zahlen. Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings entschieden, dass letzterer unverhältnismäßig hohe Sanierungskosten nicht zahlen muss. Das bedeutet: Sie müssen nicht automatisch zahlen, jedoch sollten Sie auf Nummer sicher gehen und vor dem Erwerb den Boden Ihrer Immobilie auf Umweltschäden prüfen lassen. Hier finden Sie weitere Tipps, die Sie beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie beachten sollten – unter anderem auch das Vorkaufsrecht.

 

Welche Möglichkeiten habe ich, mich über Altlasten zu informieren?

Zunächst können Sie mündliche Auskünfte von Nachbarn einholen, die schon länger in der Umgebung wohnen. Oft hat die Stadt zudem ein Altlastenverzeichnis, das sie auf Nachfrage prüfen können. Der oben bereits erwähnte private Dienstleistungsservice kann Ihnen ebenfalls bei der Antragstellung helfen. Insofern Sie gute Gründe haben, zu vermuten, dass eine schädliche Bodenveränderung auf dem Grundstück vorliegt, können Sie ein Bodengutachten des Grundstücks veranlassen.

Artikel teilen:
share on whatsapp drucken Per Email teilen share on facebook
Jetzt mithilfe Ihrer Immobilie große Träume verwirklichen!

Lassen Sie sich unverbindlich beraten

Angebot einholen
Jetzt Infopaket anfordern

oder vereinbaren Sie kostenlos ein Beratungsgespräch am Telefon

phone icon 06221/7739790