Notarkosten beim Hausverkauf – wer zahlt was? (inkl. Bemessungsgrundlage)
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Sie möchten Ihr Haus verkaufen oder stehen kurz vor dem Kauf einer Immobilie? Dann sollten Sie wissen, welche Notarkosten in diesem Zusammenhang entstehen – und vor allem: Wer trägt welche Kosten? In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige rund um die Notarkosten beim Immobilienverkauf, welche Gebühren auf Käufer und Verkäufer zukommen können und wie sich diese anhand der Bemessungsgrundlage berechnen. So vermeiden Sie böse Überraschungen und behalten den Überblick über Ihre Ausgaben.
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Ein Hausverkauf oder -kauf ist eine bedeutende Transaktion im Leben vieler Menschen. Wenn Sie sich dazu entscheiden, sollten Sie sich bewusst sein, dass hierbei viele rechtliche Konsequenzen zu beachten sind. Eine wichtige Rolle spielt dabei die notarielle Beurkundung, die den Kaufvertrag rechtskräftig macht und für die hohe Kosten anfallen können. Informieren Sie sich im Vorfeld über die anfallenden Notarkosten beim Hausverkauf, um nicht von unerwarteten Kosten überrascht zu werden.
Was sind Notarkosten?
Notarkosten sind gesetzlich geregelte Gebühren, die für die notarielle Beurkundung eines Immobilienkaufs anfallen. Der Notar ist ein neutraler Vermittler, der die rechtliche Absicherung beider Vertragsparteien sicherstellt. Ohne die Mitwirkung eines Notars ist ein Immobilienverkauf in Deutschland nicht rechtskräftig möglich.
Warum ist ein Notar beim Immobilienverkauf notwendig?
Der Immobilienkaufvertrag muss in Deutschland notariell beurkundet werden. Der Notar entwirft oder prüft den Kaufvertrag, klärt beide Seiten über rechtliche Folgen auf, beurkundet die Vereinbarungen und kümmert sich um die Eintragungen im Grundbuch. Auch etwaige Löschungen von Belastungen im Grundbuch gehören zum Aufgabenbereich des Notars.
Was ist die Bemessungsgrundlage für Notarkosten?
Die Höhe der Notarkosten richtet sich nach der sogenannten Bemessungsgrundlage. Diese ist in der Regel der Kaufpreis der Immobilie. Anhand dieses Werts berechnen sich sowohl die Beurkundungsgebühren als auch viele weitere Gebühren wie die Kosten für Grundbuchänderungen. Bei unbebauten Grundstücken oder Sonderfällen kann alternativ der Verkehrswert der Immobilie als Grundlage dienen. Die Gebührenordnung ist dabei im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt.
Notarkosten – wer zahlt was?
Welche Kosten trägt der Käufer?
In der Regel übernimmt der Käufer folgende Kosten:
Notargebühren für die Beurkundung des Kaufvertrags
Kosten für die Eintragung als neuer Eigentümer im Grundbuch
Gebühren für die Eintragung einer Grundschuld (bei Finanzierung)
Kosten für zusätzliche Beglaubigungen und Abschriften
Grunderwerbsteuer (keine Notargebühr, aber typische Kaufnebenkosten)
Diese Kosten betragen insgesamt etwa 1,5 % bis 2 % des Kaufpreises – ohne Grunderwerbsteuer.
Welche Kosten trägt der Verkäufer?
Der Verkäufer trägt üblicherweise nur folgende Notarkosten:
Kosten für die Löschung bestehender Grundschulden oder anderer Belastungen
Notargebühren für zusätzliche Vollmachten oder Nebenleistungen, falls beauftragt
Weitere mögliche Gebühren und Sonderfälle
In bestimmten Fällen können zusätzliche Kosten entstehen, etwa bei:
Erbbaurecht oder Vorkaufsrechten
Teilverkauf oder Rückmietverkauf
Schenkung statt Verkauf
Auch in diesen Fällen empfiehlt sich eine frühzeitige Absprache mit dem Notar zur Klärung der Kosten.
Fazit
Beim Hausverkauf ist ein Notar zwingend erforderlich – und damit auch die gesetzlich geregelten Notarkosten. Diese richten sich nach der Bemessungsgrundlage (in der Regel dem Kaufpreis). Während der Käufer meist den Großteil der Notarkosten trägt, ist der Verkäufer hauptsächlich für Löschungen im Grundbuch verantwortlich. Mit frühzeitiger Information lassen sich unerwartete Kosten vermeiden und der Immobilienverkauf sicher abwickeln.