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Hausversicherung – das eigene Heim absichern

Hausversicherung
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Hausversicherung – das eigene Heim absichern

Eine Immobilie ist eines der wertvollsten Besitztümer. Sie beherbergt nicht nur Hab und Gut, sondern auch wichtige Erinnerungen. Es ist daher naheliegend, dass Sie als Eigentümer oder Eigentümerin alles dafür unternehmen sollten, um Ihre Immobilie durch eine Selbstbeteiligung mit dem bestmöglichen Versicherungsschutz abzusichern.

Doch selbst die besten Sicherheitsvorkehrungen, die Sie treffen können, erweisen sich oft als nicht ausreichend, um Ihr Gebäude vollständig zu schützen. Hagel, Blitzschlag oder Feuer können erhebliche Zerstörungen mit sich bringen und hohe Reparaturkosten verursachen. Damit Sie auch gegen diese Verluste abgesichert sind, benötigen Sie eine Hausversicherung, die zu den wichtigsten Versicherungen gehört, wenn es um den Schutz Ihres Gebäudes geht.

Inhaltsverzeichnis


Was übernimmt eine klassische Wohngebäudeversicherung?

Was wird nicht übernommen?
Kosten einer Hausversicherung
Vorgehensweise bei Schadensfall
Was geschieht beim Verkauf des Wohneigentums?
Kündigung der Hausversicherung
Fazit
FAQ – Häufig gestellte Fragen

 

Wir zeigen Ihnen in diesem Blogbeitrag, welche finanziellen Schäden und anfallenden Kosten eine Hausversicherung für Sie übernimmt und welche nicht. Mit unseren Ratschlägen erfahren Sie, wie Sie bei einem Schadensfall vorgehen können, wie hoch der Kostenaufwand ist und was bei einer Kündigung zu beachten ist.

 

Was übernimmt eine klassische Wohngebäudeversicherung?

Eine Gebäudeversicherung übernimmt die Kosten für Schäden, die an ihrem Haus durch Leitungswasser, Feuer sowie Sturm und Hagel entstehen können. Der Versicherungsschutz deckt dabei Schäden am Haus selbst und an sämtlichen fest verbauten Gegenständen wie beispielsweise Fenstern, festverlegtem Parkettboden oder der Einbauküche. Auch außen angebrachte Gegenstände wie Markisen oder Antennen sind mitversichert.

Frei bewegliche Gegenstände wie etwa Möbelstücke (mit Ausnahme der individuellen Einbaumöbel) oder Elektrogeräte sind dagegen nicht abgesichert. Hier lohnt sich die zusätzliche Absicherung durch eine Hausratversicherung.

Die entstandenen Schäden müssen dabei durch nicht vorsätzlich herbeigeführte Unfälle entstehen. Zu diesen möglichen Schäden zählen

  • Implosion,
  • Blitzschlag,
  • Rohrbruch,
  • und stürmische Winde.

 

Wird Ihr Haus danach unbewohnbar, dann können je nach Versicherer auch Unterbringungskosten übernommen werden.

Sie vermieten einen Teil Ihres Hauses und machen sich Sorgen über mögliche Mietausfälle aufgrund von großen Schäden? Die Wohngebäudeversicherung übernimmt auch meist die auftretenden Mietausfälle, jedoch nur für einen begrenzten Zeitraum. Achten Sie dabei darauf, dass Sie die Vermietung einer Einliegerwohnung in diesem Haus dem Versicherer angeben.

 

Was wird nicht übernommen?

Von der Wohngebäudeversicherung ausgeschlossen sind weitere Elementarschäden, die durch Starkregen oder Naturkatastrophen wie beispielsweise Hochwasser, Rückstau, Erdbeben und Erdrutsche, Lawinen oder Schneedruck auftreten können. Hierzu muss eine zusätzliche erweiterte Hausversicherung gegen Elementarschäden abgeschlossen werden. Je nach Versicherer wird ein solcher Schutz auch in günstiger Kombination mit einer Hausratversicherung angeboten. Hier lohnt sich also der Vergleich von unterschiedlichen Anbietern!

Standardmäßig sind Nebengebäude wie Gartenhäuser oder Garagen sowie am Grundstück angebrachte Gegenstände wie etwa Zäune nicht über die Wohngebäudeversicherung abgesichert. Sie werden im Versicherungsschein extra aufgeführt und nicht selten müssen Sie dafür eine zusätzliche Mitversicherung beantragen. Falls also auf Ihrem Grundstück noch Nebengebäude vorhanden sind, dann klären Sie es unbedingt mit Ihrem Versicherer, ob diese mitversichert sind. So vermeiden Sie später negative Überraschungen!


Kosten einer Hausversicherung

Der Beitrag für den Versicherungsschutz Ihres Gebäudes ist vor allem vom Baujahr, der Bauart, dem Zustand des Gebäudes und Ihrem Wohnort abhängig. Klar ist: Je neuer Ihr Haus, desto niedriger die Kosten. Sind Vorschäden vorhanden, dann müssen Sie mit einem erhöhten Betrag rechnen. Wird zusätzlich eine Versicherung gegen Elementarschäden abgeschlossen, dann geht es hier in erster Linie darum, ob Ihr Haus in einer Gefahrenzone liegt. Ist das der Fall, dann müssen Sie auf jeden Fall mit einem Aufschlag rechnen.

Kalkuliert werden die Kosten der Wohngebäudeversicherung grundsätzlich anhand der vereinbarten Versicherungssumme. Hier geht es also um einen Betrag, den Sie im Schadensfall erhalten würden, um Ihr Gebäude wieder vollständig neu bauen zu können. Dazu greift der Versicherer oft auf einen gleitenden Neuwert Ihres Gebäudes zurück, ausgehend von einem fiktiven Wert aus dem Jahr 1914. Der theoretische Wert Ihres Hauses im Jahr 1914 wird mit dem Bauindex multipliziert, der jährlich neu ermittelt wird. Folglich wird sich auch die Versicherungssumme jährlich ändern.

Eine andere Möglichkeit ist gegeben, wenn der Versicherer eine Höchstentschädigungsgrenze setzt, bis zu welcher Sie maximal entschädigt werden.


 

Vorgehensweise bei Schadensfall

Sollte der unverhoffte Fall einer Beschädigung eintreten, dann sollten Sie sich zunächst darum bemühen, den Schaden möglichst minimal zu halten. Denn sonst wäre es durchaus möglich, dass der Versicherungsschutz nicht mehr greift. Versuchen Sie also den Schadensort nach Möglichkeit abzusichern und holen Sie am besten sofort Hilfe, insbesondere, wenn es sich um einen Brand oder zugefrorene Leitungen handelt. Melden Sie den Schaden auch sofort Ihrem Versicherer und dokumentieren Sie sorgfältig den Schadensumfang mit Fotos und Videos, damit Sie im Zweifelsfall Beweise besitzen. Dabei muss das Schadensbild so lange unverändert bleiben, bis Ihr Versicherer dem ausdrücklich zustimmt. Auch Reparaturarbeiten dürfen erst nach entsprechender Rückmeldung seitens der Versicherung beginnen. Viele Versicherungen übernehmen ebenfalls die Sachverständigenkosten, wenn der Schaden eine bestimmte Höhe übersteigt.

Es kann durchaus zu einem Rechtsstreit kommen, wenn der Versicherer einige Kosten nicht übernehmen möchte. Daher lohnt es sich oftmals eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, damit Sie sich in einem solchen Fall ohne Zusatzkosten anwaltlich beraten und vertreten lassen können.

 

Was geschieht beim Verkauf des Wohneigentums?

Falls Sie Ihre Immobilie verkaufen, dann bleibt das Versicherungsverhältnis weiterhin bestehen. Für den aktuellen Beitrag der Versicherung müssen der Käufer und Sie gemeinsam aufkommen. Halten Sie die entsprechenden Anteile also unbedingt schriftlich fest. Danach ist der Käufer allein für die Zahlung der Beiträge verantwortlich. Er darf die Hausversicherung auch kündigen. Bei einem Teilverkauf Ihrer Immobilie bleiben Sie ebenfalls Miteigentümer. Daher werden Sie auch die Kosten für die Versicherung weiterhin tragen müssen.

 

 

Kündigung der Hausversicherung

Das Versicherungsverhältnis können Sie immer drei Monate vor dem Ende eines Versicherungsjahres beenden. Ein solches Jahr beginnt immer am Tag des Versicherungsbeginns, der vertraglich mit dem Anbieter vereinbart wurde. Wurde die Wohngebäudeversicherung für mehrere Jahre abgeschlossen, dann können Sie diese erst zum Vertragsende kündigen. Eine außerordentliche Kündigung besteht jedoch bei Erhöhung der Beiträge durch den Versicherer, die nicht vertraglich vereinbart wurde oder nach einem Versicherungsfall. Ihren Wunsch müssen Sie dem Anbieter stets innerhalb eines Monats nach Auftritt des jeweiligen Kündigungsgrunds schriftlich mitteilen.

 

Fazit

Eine Wohngebäudeversicherung trägt die Kosten für immense Schäden durch Leitungswasser, Hagel, Sturm sowie Feuer und bietet zusätzlichen Schutz, wenn hohe Kosten anfallen sollten. Dabei werden nicht nur die Reparaturkosten für das Haus und fest verbaute Gegenstände erstattet, sondern es können auch Mietausfälle, Sachverständigenkosten und weitere Kosten von der Versicherung übernommen werden. Die maximal mögliche Erstattungssumme richtet sich oft nach dem gleitenden Neuwert Ihres Gebäudes, der jährlich aktualisiert wird. Schauen Sie auch beim Hausanbau, für welche Schäden Ihre Versicherung aufkommt.

Für den Schadensersatz bei weiteren Naturkatastrophen müssen Sie als Hausbesitzer eine zusätzliche Versicherung gegen Elementarschäden abschließen. Bei Schäden am Gebäude sollten Sie dies umgehend dem Versicherer melden, wobei die Reparaturarbeiten erst nach seiner Freigabe erfolgen dürfen. Anders als bei einem gewöhnlichen Verkauf der Immobilie, tragen Sie bei einem Teilverkauf weiterhin die Kosten für die Wohngebäudeversicherung, da Sie Miteigentümer des Hauses bleiben. Gekündigt werden kann die Versicherung drei Monate vor Ende der Laufzeit. Eine außerordentliche Kündigung ist bei nicht vertraglich vereinbarten Beitragserhöhungen oder nach einem Versicherungsfall möglich.

 

FAQ – Häufig gestellte Fragen

 

Welche Versicherungen sind für den Schutz des eigenen Hauses empfehlenswert?

Mit einer Wohngebäude-, Grundbesitzerhaft- und Risikolebensversicherung sind Sie für den Schutz Ihres Hauses gut aufgestellt. Erweitern Sie gegebenenfalls die eigene Hausversicherung um einen Schutz vor Elementarschäden durch Naturkatastrophen.

 

Mit welchem Betrag sollte das Haus versichert sein?

Für die genaue Versicherungssumme benötigen Sie den Neubauwert Ihrer Immobilie. Dieser wird mithilfe des Baupreisindex festgelegt, der seit 1914 jedes Jahr ein anderer ist.

 

Was ist der Unterschied zwischen einer Hausversicherung und einer Risikolebensversicherung?

Mit der Hausversicherung sichern Sie Elemente und Bestandteile Ihres Hauses ab. Die Risikolebensversicherung garantiert, dass ein Kredit auch bei einem Todesfall abbezahlt werden kann, ohne dass die Hinterbliebenen für hohe Schulden aufkommen müssen.

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