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Häufige Fragen

Wir haben für Sie die am häufigsten gestellten Fragen zum Immobilien-Teilverkauf zusammengefasst und beantworten Sie auf dieser Seite. Sollten noch weitere Fragen offen sein, können Sie uns gerne kontaktieren:

 

post@volksbank-teilverkauf.de

 

06221 77 39 79 0

 

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Ihre Fragen und unsere Antworten:

Prinzipiell eignet sich der Teilverkauf für jeden Immobilienbesitzer. Unser Angebot richtet sich in erster Linie an Eigenheimbesitzer über 60 Jahre, die gerne eine größere finanzielle Freiheit genießen möchten und gleichzeitig Ihr Haus oder Ihre Wohnung behalten wollen. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit an, das Kapital, das in Ihrer Immobilie steckt, zu nutzen, um den schönsten Lebensabschnitt in vollen Zügen zu genießen. Der Immobilien-Teilverkauf bietet eine Alternative zur Leibrente, Immobilienrente, Umkehrhypothek, Hypothekendarlehen oder zu einem normalen Kredit. Bei dieser Alternative müssen Sie sich weder verschulden noch müssen Sie das Haus verkaufen. So profitieren Sie weiterhin von den steigenden Immobilienpreisen.

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Sie können einen Immobilien-Teilverkauf durchführen, auch wenn eine Grundschuld im Grundbuch eingetragen ist. Allerdings ist es davon abhängig, wie hoch die Restschuld ist. Die Restschuld muss durch den Betrag, den wir Ihnen für den veräußerten Immobilienanteil auszahlen, abgelöst werden und der veräußerte Anteil muss die Restschuld deutlich decken können. Wir schauen uns den Sachverhalt gerne mit Ihnen gemeinsam an und erörtern Ihre Möglichkeiten.

Die Mindestauszahlungssumme für einen Teilkauf liegt bei 100.000 €. Da Sie maximal 50 Prozent Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung bei einem Teilverkauf verkaufen können, muss der Wert Ihrer Immobilie (inkl. Grundstück) mindestens bei 200.000 € liegen. Nach oben gibt es keine Grenzen.

- Ein- und Zweifamilienhäuser
- Eigentumswohnungen
- Reihenmittel- und Reihenendhäuser
- Doppelhaushälften
- Mehrfamilienhäuser

- Teilgewerblich genutzte Immobilien auf Anfrage

 

Die fünf Schritte zum Teilverkauf sind für Sie absolut kostenfrei. Dazu gehören neben der umfangreichen Beratung zum Teilverkauf auch die Kosten für den von uns beauftragten Gutachter und die Kosten für den Notartermin zur notariellen Übertragung des Teilverkaufs.


 

Klammern wir Ihre persönliche Bedenkzeit und externe Einflüsse, wie beispielsweise die Bearbeitungsdauer der Behörden (Grundbuchamt) aus, kann ein Teilverkauf bereits innerhalb von 8 Wochen abgeschlossen sein. In der Regel dauert der Prozess vom ersten unverbindlichen Angebot bis zum Gutachtertermin etwa 4 Wochen. Anschließend werden alle Unterlagen, die für den Notartermin von Ihnen benötigt werden, gesammelt. Wir helfen Ihnen gerne bei der Zusammenstellung der benötigten Unterlagen. Sobald diese vollständig sind und durch uns geprüft wurden, werden die weiterführenden Unterlagen für die notarielle Übertragung von uns erstellt. Während dieser Zeit organisieren wir für Sie einen Termin bei einem Notar in Ihrer Nähe. Nach der notariellen Übertragung und der Kaufpreisfälligkeit wird die Auszahlung sofort in die Wege geleitet und das Geld ist in wenigen Tagen auf Ihrem Konto.

In der Regel müssen Sie bei einem Teilverkauf keine Steuern bezahlen. Die anfallende Grunderwerbssteuer zahlt die Volksbank in voller Höhe.

In den letzten 45 Jahren stieg der Wert einer Immobilie im Schnitt um 2 Prozent pro Jahr. Durch den Immobilien-Teilverkauf verkaufen Sie nur einen Teil Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung und bleiben weiterhin Eigentümer. Wenn der Wert der gesamten Immobilie entsprechend der Entwicklungen am Immobilienmarkt steigt, so steigt auch der Wertfaktor des Anteils, der in Ihrem Besitz bleibt. Von dieser Wertsteigerung profitieren Sie dann bei einem möglichen Gesamtverkauf.

Nein, das ist er nicht! Sie können im Gegensatz zu Formen der Immobilienrente bzw. Leibrente den verkauften Anteil jederzeit zurückkaufen. Sie bleiben weiterhin flexibel und können sich immer noch für einen Gesamtverkauf entscheiden oder Ihre Immobilie vererben. Übrigens genießen Ihre Angehörigen immer ein Vorkaufsrecht.

Jederzeit kann der Gesamtverkauf vom Teilverkäufer ohne Zustimmung der Volksbank angestoßen werden. Alternativ kann auch das Rückkaufsrecht oder das Ankaufsrecht durch die Erben durchgeführt werden. Auch hier bedarf es keiner Zustimmung der Volksbank. Entscheiden Sie sich für den Gesamtverkauf, übernehmen wir für Sie in diesem Fall die komplette Abwicklung und organisieren den Verkauf Ihrer Immobilie mit dem gemeinsamen Ziel des bestmöglichen Verkaufspreises. Für die Abwicklung des Gesamtverkaufs wird ein Durchführungsentgelt von 2% berechnet. Bei einem Gesamtverkauf erhält die Volksbank als Miteigentümer ihren entsprechenden Anteil des Verkaufspreises, bei ausbleibender Wertsteigerung sind dies mindestens 118 % des ursprünglichen Teilverkauf-Betrages. Die letzten 40 Jahre haben Immobilien eine Wertsteigerung von durchschnittlich 2 % pro Jahr gezeigt. An dieser Wertsteigerung kann der Teilverkäufer auch nach einem Teilverkauf noch profitieren.

Unser Rundum-Service.

 

Wir freuen uns, mit Ihnen in eine bessere Zukunft zu starten! Beantworten Sie wenige Fragen zu Ihrer Immobilie und Sie erhalten ein erstes Angebot. Profitieren Sie von dem Rundum-Service der Volksbank.

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